Zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ist ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden, dem der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer*innen, der Schüler*innen und der Erziehungsberechtigten angehören.
Neben den auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnissen obliegt dem SGA:
- die Entscheidung über
- die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen,
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung,
- die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern,
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von (Eltern)Sprechtagen,
- die Durchführung von Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und bzw. oder Freitag der letzten Woche des Schuljahres,
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung von vorgezogenen Teilprüfungen der abschließenden Prüfung
- die Hausordnung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Bewilligung der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Bewilligung von Schulversuchen
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Einführung von Modellversuchen an allgemein bildenden höheren Schulen
- Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von Schülerzahlen in Gruppen oder Klassen
- schulautonome Schulzeitregelungen bzw. die Herstellung des Einvernehmens bei schulautonomen Schulzeitregelungen
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
- Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen;
- die Beratung in allen die SchülerInnen, LehrerInnen sowie Erziehungsberechtigten betreffenden Angelegenheiten der Schule, insbesondere in wichtigen Fragen des Unterrichts und der Erziehung, der Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln und von Baumaßnahmen im Bereich der Schule.